Rechtsprechung
   BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2089
BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87 (https://dejure.org/1988,2089)
BAG, Entscheidung vom 03.02.1988 - 4 AZR 513/87 (https://dejure.org/1988,2089)
BAG, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 4 AZR 513/87 (https://dejure.org/1988,2089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis von Redakteuren zur Eingabe von Daten in ein rechnergesteuertes Textsystem - Verpflichtung von Tarifvertragsparteien, für die Einhaltung und Durchführung des Tarifvertrages zu sorgen - Einwirkungspflichten eines Zeitungsverlegerverbands auf ihm angeschlossene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 268
  • NZA 1988, 702 (Ls.)
  • BB 1988, 1753
  • DB 1988, 1171
  • afp 1988, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81

    Feststellungsklage - Einwirkungsklage

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87
    Dazu gehört die gegenseitige Pflicht der Tarifvertragsparteien, auf ihre Mitglieder einzuwirken, die tariflichen Vorschriften einzuhalten (BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht mit kritischer Anmerkung von Grunsky; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 352, 354).

    Aus diesem Grunde hat der Senat entschieden (BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht), daß eine Feststellungsklage, die eine Tarifvertragspartei bei einer solchen Fallgestaltung erhebt, nicht wegen des Vorranges der Leistungsklage unzulässig ist.

    Der Zulässigkeit der Feststellungsklage steht nicht der Vorrang der Leistungsklage entgegen, da diese, wie ausgeführt wurde, von den Klägerinnen nicht erfolgversprechend durchgeführt werden kann und demgemäß das Interesse an einer Feststellungsklage nach den hierfür allein maßgeblichen Grundsätzen der Prozeßwirtschaftlichkeit nicht auszuschließen vermag (BGH NJW 1986, 1815, 1816 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]; BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87
    Der Zulässigkeit der Feststellungsklage steht nicht der Vorrang der Leistungsklage entgegen, da diese, wie ausgeführt wurde, von den Klägerinnen nicht erfolgversprechend durchgeführt werden kann und demgemäß das Interesse an einer Feststellungsklage nach den hierfür allein maßgeblichen Grundsätzen der Prozeßwirtschaftlichkeit nicht auszuschließen vermag (BGH NJW 1986, 1815, 1816 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]; BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).
  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 69/81

    Tarifvertrag Textsysteme

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87
    Den Fachkräften der Druckindustrie wird damit ein Vorrang vor anderen Arbeitsplatzbewerbern bei der Besetzung von neuen, durch die neue Technologie anstelle der bisherigen entstehenden, wenn auch weniger qualifizierten Arbeitsplätzen, eingeräumt (BAGE 44, 141 [BAG 13.09.1983 - 1 ABR 69/81] = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 257/85

    Herstellung von Anzeigen - Gestaltung nichtstandardisierter Anzeigen -

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87
    Dies ergibt sich schon daraus, daß sie der Aufzählung die Worte, "d.h." vorangestellt haben (BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 257/85 -, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).
  • BAG, 15.07.1986 - 1 AZR 654/84

    Rechtswirksamkeit einer Tarifbestimmung im Tarifvertrag über das Recht des

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87
    Ob eine einheitliche Sachentscheidung nur gegenüber allen am Tarifabschluß beteiligten Verbänden ergehen kann, richtet sich nach dem Streitgegenstand (vgl. BAG Urteil vom 15. Juli 1986 - 1 AZR 654/84 - AP Nr. 1 zu Art. 3 LPVG Bayern).
  • BAG, 14.02.1984 - 1 ABR 3/82

    Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87
    Es handelt sich somit um eine Auswahlregelung (BAG Beschluß vom 14. Februar 1984 - 1 ABR 3/82 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

    Der Senat hat dies damit begründet, aus einem auf bloße "Einwirkung" gerichteten Klageantrag lasse sich nicht bestimmen, welche Maßnahmen begehrt werden und gegebenenfalls nach § 888 ZPO zu vollstrecken seien (BAGE 57, 268, 274 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • LAG Hessen, 27.06.1991 - 12 Sa 1067/90
    1 Zur Zulässigkeit eines Leistungsantrags einer Tarifpartei (Einwirkungsklage), wenn die andere Tarifpartei es ablehnt, einem gerichtlichen Feststellungsausspruch nachzukommen (teilw. Abweichung von BAG-Urteil vom 3.2.1988 - 4 AZR 513/87, DB 1988 S. 1171 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    BAG-Urteil vom 3.2.1988 - 4 AZR 513/87, DB 1988 S. 1171 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie.

    DB 1988 S. 1171 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie.

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04

    Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen

    Das ist aber nach der Rechtsprechung des Senats bei der Einwirkungsklage auch nicht erforderlich (29. April 1992 - 4 AZR 432/91 -BAGE 70, 165, 168; unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung vgl. 3. Februar 1988 - 4 AZR 513/87 - BAGE 57, 268, 274).
  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 971/94

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Ein derart auf "Einwirkung" gerichteter Klageantrag ist bestimmt genug im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAGE 70, 165 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; unter Aufgabe von BAGE 57, 268 = AP Nr. 20, zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91

    Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland

    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Durchführungspflicht im Wege der Feststellungsklage verfolgt werden kann (BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAGE 57, 268, 274 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie; ebenso Hagemeiner/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 9 Rz 1; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 9 Rz 6).
  • LAG Hessen, 13.09.2007 - 5 Sa 411/07

    Tarifgemeinschaft mehrerer tarifzuständiger Gewerkschaften im Unternehmen -

    Eine Verbandsklage, also eine Klage zwischen Tarifvertragsparteien, wird als Feststellungsklage für zulässig gehalten (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 - EzA § 256 ZPO Nr. 56; BAG Urteil vom 3. Febr. 1998 - 4 AZR 513/87 - EzA § 4 TVG Druckindustrie Nr. 14; BAG Urteil vom 11. Sept. 1991 - 4 AZR 71/91 - EzA § 1 TVG Durchführungspflicht Nr. 1; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 2 Rz. 12; Wiedemann, TVG. 6. Aufl., § 1 Rz. 719).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 1 Sa 2/91

    Überschreitung der individuellen täglichen und individuellen regelmäßigen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Wiesbaden, 17.07.1990 - 1 Ca 3708/89

    Einwirkungspflicht von Tarifvertragsparteien zur Einhaltung tarifvertraglicher

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 08.11.2007 - 9 TaBV 93/07

    Tarifkonkurrenz - Zuordnungstarifvertrag

    Eine Verbandsklage, also eine Klage zwischen Tarifvertragsparteien um die Wirksamkeit eines Tarifvertrages, wird als Feststellungsklage für zulässig gehalten (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 - EzA § 256 ZPO Nr. 56; BAG Urteil vom 3. Febr. 1998 - 4 AZR 513/87 - EzA § 4 TVG Druckindustrie Nr. 14; BAG Urteil vom 11. Sept. 1991 - 4 AZR 71/91 - EzA § 1 TVG Durchführungspflicht Nr. 1; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 2 Rz. 12; Wiedemann, TVG. 6. Aufl., § 1 Rz. 719).
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91

    Tarifvertrag: Klage auf Einwirkung zur Durchführung

    Der Senat hat dies damit begründet, aus einem auf bloße "Einwirkung" gerichteten Klageantrag lasse sich nicht bestimmen, welche Maßnahmen begehrt werden und gegebenfalls nach § 888 ZPO zu vollstrecken seien (BAGE 57, 268, 274 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95

    Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des

  • LAG Hessen, 02.12.2004 - 9 Sa 881/04

    Anspruch einer Gewerkschaft gegen einen Arbeitnehmer auf Anwendung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht